Apr 18

Apr 18

Die Kirmessaison 2011 geht los und wie jedes Jahr ist der Besuch einer Tanzveranstaltung für Minderjährige nur in Begleitung von deren Eltern oder Erziehungsbeauftragten erlaubt.

Hier gibt es den Vordruck als Download: vordruck-erziehung.pdf

Falls ihr jünger als 18 Jahre seid, lasst den Vordruck bitte von euren Eltern ausfüllen und bringt ihn dann mit. Wir werden keine blanko Exemplare vor Ort haben, da die Eltern diese dann i.d.R. nicht mehr ausfüllen können.

Wichtiger Hinweis:

Achtung! Wer Unterschriften fälscht, kann nach dem Strafgesetzbuch mit einer
Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft werden (§ 267 StGB)!